Mobilfunk-Konzepte - Risiko Mobilfunk Kempten

Mobilfunk Bürgerinitiative und Forum für mobile Kommunikation Kempten
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Mobilfunk-Konzepte

Konzept II

zur Senkung der Mobilfunkbelastung durch "Intelligente Mobilfunkversorgung"


Errichtung kleinzelliger Kommunikationsnetze (Kleinzellennetze) in Kempten;
Minimierung der Mobilfunk-Immissionen als gesundheitliche Vorsorgemaßnahme.


Durch den Stadtratsbeschluss vom 13. November 2008 zur Minimierung der Mobilfunkstrahlung wurde eine neue Ära in der Bewältigung der gesundheitlichen Belastung der Kemptener Bevölkerung durch hochfrequente, gepulste elektromagnetische Felder der Mobilfunksender eingeleitet. Die durch den Beschluss angestrebte Minimierung der Strahlungsintensität wurde seitdem aber nur durch die Optimierung der Standorte für Sendeanlagen erreicht. Der hierfür von der Stadt eingeschaltete technische Gutachter konnte lediglich im Rahmen der Baugesetz-gebung sowie der geltenden Immissionsvorschriften handeln.

Innovative Ansätze für eine verbesserte, gesundheitsverträglichere Versorgung nach dem Stand der Technik blieben dabei unberücksichtigt!

Positive Entwicklung ist wegen ungesteuertem "Wildwuchs" beendet

Die mit dem Stadtratsbeschluss aus dem Jahre 2008 von der Stadt Kempten eingeleitete positive Entwicklung ist inzwischen beendet. Aufgrund technisch-physikalischer Mängel der installierten Funksysteme (Makronetze), zusätzlichem Datenfunk (LTE) sowie einer zunehmenden personalisierten digitalen Datenflut (z.B. Live-Video auf dem Smartphone) sind die Mobilfunk-Immissionen größer den je. Zusätzlich belasten genehmigungsfreie Funkimmissionen der kabellosen (oft privaten) Netzwerke – sogenannte WLAN-Netze bzw. HotSpots – den öffentlichen Raum und die Allgemeinheit. Das WLAN nur innerhalb von Gebäuden betrieben werden darf, wird von den gewissenlosen Betreibern ignoriert!

Der technische Fortschritt hat an die Tür geklopft

Die bereits weit fortgeschrittene Breitbandversorgung der Stadt mit Glasfaserkabeln ist die Marschrichtung in die digitale Zukunft und die globale Vernetzung. Diese Art schneller Zugang mit einer entsprechend zukunftsfähigen Datenkapazität ist aber auch Voraussetzung für eine neue, innovative mobile Kommunikations-Netzstruktur im Stadtgebiet. Die Mobilfunk Bürgerinitiative Kempten schlägt der Stadt Kempten deshalb einen logischen nächsten Schritt vor. Technischer Fortschritt und eine gleichzeitig gesundheitsverträglichere Versorgung der Bürger mit mobilen Kommunikationsmitteln kann jetzt verwirklicht werden.

Den generellen Fortschritt vom Großzellen oder Makronetz zum Kleinnetz zeigt die Infografik der Verbraucherschutzorganisation Diagnose Funk. Es wird deutlich aufgezeigt, dass mit einer kleinzelligeren Struktur auch ein gesundheitsverträglicherer Umgang mit der hochfrequenten, gepulsten Strahlung möglich wird.

Nachdem die Stadt Stuttgart plant, ab 2016 zwei Stadtteile mit Kleinzellentechnik zu vernetzen, ist es sinnvoll, auch in Kempten die günstigen technischen Rahmenbedingungen, bedingt durch den guten Ausbau des Breitband-/Glasfasernetzes, zu nutzen.

Freie, stabile und durchsatzfähige Kommunikationsnetze (Kleinzellennetze) in Kempten

Ein ungestörtes, freies Kommunikationsnetz mit kleinzelliger Struktur setzt voraus, dass die derzeit wild-wuchernden kabellosen Netzwerke (teilweise private WLAN-Zugänge bzw. HotSpots) erkannt, katalogisiert und entsprechend dem Baufortschritt der Kleinzellennetze „abgewickelt“ werden. Des Weiteren muss im Sinne des Stadtratsbeschlusses von 2008 beim Betrieb der WLAN-HotSpots im öffentlichen Raum eine Minimierung der Strahlungsbelastung organisiert werden.

Deshalb wurde von der Bürgerinitiative zusätzlich zum Konzept der Kleinzellennetze ein entsprechender Entwurf für eine städtische Verordnung/Satzung erarbeitet, die den ordnungs-politischen Umgang mit "freien" Kommunikationsanlagen im öffentlichen Raum regeln soll. Die ebenfalls im Entwurf befindliche Präambel zur Verordnung/Satzung erklärt die Zusammenhänge und enthält allgemeine Hinweise zur Durchführung; sie soll den Willen des Stadtrats kommentieren. Wir gaben der Verordnung/Satzung den vorläufigen Namen: "Gesundheits-vorsorgeverordnung".

Die Einführung einer Kleinzellenstruktur sollte zunächst in den touristischen Kernzonen erfolgen (siehe hierzu der Kartenausschnitt als Anlage zur Verordnung/Satzung). Mit dieser Auswahl könnte der Bekanntheitsgrad und der Qualitätsanspruch der Stadt unter touristischen Gesichts-punkten gesteigert werden.

Die mittel- und langfristigen Ziele der Versorgung vereint mit gesundheitlicher Vorsorge

Ziel der vorgestellten Konzepte ist die Minimierung der Strahlungsbelastung, ein gesundheits-verträglicher Umgang mit mobiler Kommunikation sowie ein innovativen Ansatz für eine flächen-deckende, sichere Outdoor-Versorgung bei gleichzeitiger Erhöhung des Datendurchsatzes. Hierfür lassen sich auch Industrie und Wirtschaft begeistern! Im "freien" Stadtnetz bleiben sämtliche Roaming-Dienste der Mobilfunkanbieter erhalten, so dass die Makronetze der Telefondienste nach und nach eingestellt werden können.

Wie umfänglich auch in der Präambel beschrieben, kann die Wiedergewinnung der kommunalen Planungshoheit - gemeinsam mit der Pflicht zur gesundheitlichen Vorsorge - eine Kettenreaktion in der städtischen/kommunalen Daseinsfürsorge auslösen. Hierzu kann auch die von der bayerischen Staatsregierung eingeleitete und von der EU geförderte WLAN- und Breitbandinitiative beitragen. Die dort vorgesehenen Mittel sollten jedoch in das Kemptener „Kleinnetz-System“ auf Basis von FEMTO-Zellen mit LTE-Funktechnik und nicht in veraltete und gesundheits-gefährdende WLAN-Technik im 2,4- und 5 GHz–Bereich investiert werden. Nach dem der Betrieb auch nur innerhalb von Gebäuden gestattet ist (TKG § 55 und Frequenzplan) und stattfinden soll, macht eine kommunale Netzplanung mit WLAN keinen Sinn!

In Kürze werden wir der Stadt ein mögliches weiteres zukunftsweisendes Projekt vorstellen. Statt einer hilfsweisen Ausstattung der Kemptener Schulen mit WLAN, werden wir eine Vernetzung mit Licht (VSL = Visible Light Communication) anregen. Für ein Pilotprojekt gemeinsam mit der Stadt und dem Fraunhofer Institut sollten sich die interessierten Schulen frühzeitig informieren.

Erstrangig und mit hoher Vernunft sollten jedoch weiterhin
Kabelnetze genutzt, ausgebaut und mit ihnen gearbeitet werden!

Konzept I


zur Senkung der Mobilfunkbelastung auf gesundheitlich und biologisch vertretbare und technisch machbare Werte  als reine Outdoor-Werte



Erstellen eines Gutachtens durch eine Fachfirma

Es ist dringend notwendig, eine Firma damit zu beauftragen, den Ist-Zustand der Funkbelastung in der gesamten Stadt zu messen und daraus ein Gesamtkonzept zur Strahlenminimierung zu erarbeiten. Dieser Auftrag sollte nur an eine unabhängig und neutral arbeitende Firma vergeben werden. Die Mobilfunkinitiative Kempten-West kann der Stadt Vorschläge von Fachfirmen, die das durchführen können, unterbreiten.
Die Ausschreibung und Vergabe durch die Stadt sollte nach bestimmten, weiter unten ausgeführten Kriterien (eventuell in Zusammenarbeit mit Mobilfunkinitiative Kempten-West) erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass die Mobilfunk-Betreiber (MobFu) weder Zeit noch Ort der Messungen vorher erfahren dürfen, denn die Gefahr der Manipulation (Absenken der Sendeleistungen) ist groß und sehr realistisch.

Auftrag an diese Fachfirma:

Erfassen des Ist-Zustands im gesamten Stadtgebiet.

Erfasst werden müssen die tatsächlich auftretenden Strahlungswerte. Die bisher üblichen Angaben eines %-Gehalts von unseren absurden Grenzwerten haben keinerlei gesundheitliche Relevanz und eignen sich nicht für ein Konzept zur Strahlenminimierung;
 
Hinweis: Bericht über Messungen durch das Landesamt für Umweltschutz Augsburg (LfU) in Bayern 3 am 21.04.2008 (Abendschau);

In München wurden bei Messungen mit dem personenbezogenen Dosimeter „nur“ Belastungen von etwa 2 % des Grenzwertes festgestellt.
Die Belastungen seien „relativ gering“ und „deutlich weniger gefährlich“ als angenommen.

Unsere Beurteilung dazu:
2 % des gültigen Grenzwertes bedeuten aber eine durchgängige Belastung von 94.000 bis 200.000 µW/m² (je nach Netzart), was durch die %-Angabe verharmlosend unter den Tisch fällt.
Das Messprogramm des LfU ist Teil des Deutschen Mobilfunkforschungsprogrammes, das zu 50 % von der Mobilfunkindustrie finanziert wird (Eigendarstellung des Bundesamtes für Strahlenschutz)!!!  
Der derzeitige Grenzwert sagt nur aus, dass sich nach einer Belastungszeit von 6 Minuten bei einer Leistung von 4.700.000 bis 10.000.000 µW/m² das Gewebe um 1°C erwärmt (siehe
Grenzwerttabelle Anlage). Nicht mehr und nicht weniger. Es gibt für Mobilfunk aber ebenso wenig einen Schwellenwert für eine Langzeitexposition (Wert ab dem eine Gesundheitsge-fährdung auftritt) wie für die radioaktive Strahlung.
Die Kemptener Blutwerte zeigen, dass Veränderungen bereits bei wesentlich geringerer elektromagnetischer Belastung stattfinden.

Die vorhandenen Kemptener Messreihen:

  • sind zu alt, die jüngste ist von 2006,

  • enthalten keine Angaben über Dauer der Messungen, Uhrzeit und gemessenen Spitzenleistungen.


Langzeitmessungen sind notwendig:

  • Mit Maximalwertangabe (Hauptnutzungszeiten sind erfahrungsgemäß 8:00 – 9:00, 11:00 – 14:00, 16:00 – 18:00),

  • Differenzierung nach Netzart und Frequenz (D1, D2, E-plus, 02, UMTS...),

  • Angaben, wo überall in der Stadt gerade noch im Außenbereich telefoniert werden kann.  


Erstellen eines Gesamtkonzeptes:
Auf der Basis dieser Messreihen muss die Fachfirma ein Gesamtkonzept erstellen, das die Gesundheit der gesamten Bevölkerung schützen kann. D.h. es muss eine flächendeckende Leistungsminimierung der Sender erreicht werden, die gerade noch eine reine Outdoor- Versorgung möglich macht, aber eine Indoor-Versorgung vermeidet.

Erstellen einer Sendecharakteristik:

  • Welche Gebiete sind wie stark belastet?

  • Wo und wie können die vorhandenen Sender in ihrer Leistung so heruntergefahren werden, dass in der ganzen Stadt Sicherheit in den Innenräumen gewährleistet ist, d.h. keine Indoor-Versorgung mehr!

  • Leistungsreduzierung,

  • Änderung der Abstrahlwinkel,

  • Optimierung des Antennentyps,

  • Festlegung eines maximalen Summenwerts pro Senderstandort (Summenwert darf bei Nachrüstung nicht überschritten werden),

  • Bei Mehrfachnutzung eines Standortes durch GSM/900 MHz = D1 (T-Mobile) und D2 (Vodafone), GSM/1800 Mhz (E-plus, 02), UMTS/2200Mhz ebenfalls keine Überschreitung des Summenwerts.


Roaming-Verfahren miteinbeziehen:

  • Verbindungen werden innerhalb der verschiedenen Netzbetreiber gehalten und abgerechnet, wie bei Telefonaten im Ausland mit deutschem Handy.

  • Verfahren wird bei der Deutschen Bahn bereits praktiziert!

  • Funklöcher einzelner Betreiber werden somit kompensiert.


Folge: eine drastische Strahlenreduzierung und weniger Sendeanlagen

Kosten:
Nach Rückfragen bei den entsprechenden Firmen muss mit Kosten von etwa 100.000.- € bis 120.000.- € gerechnet werden. Das würde pro Bürger nicht mehr als 1.85 € ausmachen.  (65.018 Einwohner lt. AZ v. 19.4.08)

90 % Zuschuss durch Regierung von Schwaben möglich - Nachteil: davon werden 30 % von Mobilfunkbetreibern finanziert!!!

  • KE ist Hochschulstadt: eventuell in Zusammenarbeit mit FH erstellen lassen, (Facharbeiten, Diplomarbeiten, Forschungsprojekt, als Pilotprojekt „gesundheitsverträg-licher Mobilfunk“ Kempten),

  • TU in München, Bundeswehr München-Neubiberg, Universität Augsburg ....


Sonstige Finanztöpfe anzapfbar?

  • Sammeln bei Bürgern ähnlich der Aktionen für den Bau des Stadttheaters,

  • Spenden durch Banken und Betriebe analog der Spenden für Kultur und Sport, insbesondere Spenden der Sparkasse Allgäu aus der Vermietung ihres Daches auf dem Gebäude in der Lindauerstraße an T-Mobil.


Kontrolle:
Eine Kontrolle dieser Festlegungen durch die Stadt ist zwingend notwendig.

  • Durch ein unabhängiges Institut: unregelmäßige und unangemeldete Langzeitmessungen

  • oder feste Messstation, bzw. mobile Überwachung durch das Umweltamt



Ergebnis:

Möglichkeiten des Baurechtes für die Stadt Kempten

Positivplanung


Stadt kann und muss ihr Recht der Planungshoheit wieder ausüben (kommunale Planungshoheit)!

Verfassung des Freistaates Bayern: Art. 11, Abs. 4 (Die Selbstverwaltung der Gemeinden dient dem Aufbau der Demokratie in Bayern von unten nach oben) Art. 83, Abs. 1 (eigener Wirkungskreis der Gemeinden); Bayerische Gemeindeordnung; Grundgesetz für die  Bundesrepublik Deutschland (GG) Art. 28, Abs. 2.

  • Aufnahme in Flächennutzungsplan möglich,

  • Gestaltung entsprechender Bebauungspläne,

  • Stadt entscheidet, wo welche Sender abgebaut werden müssen, da ausreichende Versorgung, ja Überversorgung erreicht ist,  

  • Erstellung einer Mobilfunksatzung.


Stadt kann eine Anlaufstelle schaffen, die hochfrequenzbedingte und umweltbedingte Beschwerden aller Art sammelt (Bürger- oder Umweltbüro) und aktiv wird.
Stadt kann verlangen, vorhandene Anlagen durch alle Betreiber zu nutzen (Roaming-Verfahren, s.o.).
Einnahmen durch Bußgelder gegen Betreiber, die die Messwerte in der städtischen Mobilfunksatzung überschreiten.

MobFu-Betreiber müssen dies akzeptieren (BauGB § 15, Veränderungssperre für Baumaßnahmen).
MobFu-Betreiber davon überzeugen, dass dies zukunfts- und imageträchtiger ist, als ständige Verharmlosung und Verniedlichung der Gesundheitsgefahren einer nicht ausgereiften Hochfrequenztechnologie (siehe auch Probleme und Bestrebungen in Spanien, Österreich, England, Frankreich oder der Schweiz!).

Folgen:

  • Bessere Regeneration Erkrankter und Schutz für gefährdete Bürger (sind alle!) in den eigenen 4 Wänden möglich,

  • Vermeidung des Florianprinzips durch konzeptgestützte Demokratie,

  • Weniger Spannungen in Bevölkerung, weniger Nachbarschaftskonflikte, Besorgte wären zufriedener,

  • Stadt und Stadtrat politisch, wirtschaftlich und versicherungstechnisch aus dem Schneider,

  • Durch Nutzung aller rechtlichen und technischen Möglichkeiten politische Weichenstellung zur Vorsorge möglich,

  • Für die Stadt und den Stadtrat Möglichkeit, sich in der Öffentlichkeit und den Bürgern gegenüber positiv darzustellen (Wahlergebnis, Wahlbeteiligung!!!).


Handlung zum Wohle für alle, Verpflichtung zum Allgemeinwohl;
Betroffen sind wir alle, auch wenn es die Mehrheit noch nicht wahrhaben will.


Schlussfolgerungen aus dem bisherigen Umgang der Mobilfunkindustrie und Politik mit den Bürgern

Warnungen:
Wir alle sollten die Warnungen vor unbedarfter Nutzung der Mobilfunktechnik ernst nehmen:
Weltgesundheitsorganisation (WHO) 1999: Grenzwerte für Gesundheitsschutz nicht geeignet, in: Heike-Solweig Bleuel, Generation Handy, Röhrig Universitätsverlag, St. Ingbert 2007, S. 30f.

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) keine Handys in Kinderhand.

Bayerisches Kultusministerium: In Schulen Verkabelung statt Schnurlosversorgung.

EU-Umweltamt: BioInitiative Report: Grenzwerte kein Gesundheitsschutz - Stellungnahme BfS im Netz negativ, aber sehr dürftig und unwissenschaftlich.

Dr. rer.nat. Ulrich Warnke: NADH Oxidase durch schwache elektromagnetische Felder, dadurch Erhöhung des Stressfaktors im Zellhaushalt.

Unsere Bemerkung dazu: Vor allem das BfS und die zuständigen Ministerien fahren zweigleisig. Einerseits versichern sie ständig auf Grund ihrer zu 50 % von der Mobilfunkindustrie finanzierten Forschungsergebnisse, dass Mobilfunk unbedenklich sei und diskreditieren alle anderen vorhandenen Studien. Andererseits geben sie trotzdem Warnungen heraus! Ist Mobilfunk nun schädlich, oder nicht? Oder sind die Warnungen nur eine Rückversicherung für alle Eventualitäten ?

Grenzwertdiskussion:
Nach unserer Ansicht wird die Grenzwertdiskussion bewusst zu Gunsten der Mobilfunkindustrie in der Schwebe gehalten, um eine flächendeckende Versorgung problemlos durchziehen zu können und damit Fakten und Sachzwänge zu schaffen, die nicht mehr rückgängig zu machen sind.

Schadensvermutung ist seit dem Jahre 2000 durch weiterführende Daten und Gesetzeslage heute gegeben. Siehe u.a.:

  • Rechtsanwalt Pascal De Coulon;

  • Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verpflichtete Politik als Verordnungsgeber, Entwicklung zu verfolgen und gegebenenfalls zu handeln (BVerfG, 1 BvR 1676/01 v. 28.2.2002, Absatz-Nr. 1 - 20, speziell Punkt14);


Beispiele für in der Vergangenheit anfänglich höchst sorglosen und naiven Umgang mit neuen Techniken und Materialien:

  • Röntgenstrahlung in den 1950ern: Röntgen von Kinderfüßen in Schuhläden, heute undenkbar, strafbar wegen vorsätzlicher Körperverletzung, wesentlich strengere Sicherheitsvorkehrungen bei einer Röntgenaufnahme,

  • Radaropfer bei der Bundeswehr, bis heute immer wieder bestritten,

  • Contergan, Asbest, PCB, PCP, Lindan, Fluorchlorkohlenwasserstoffe (Ozonloch), Katalysator bei PKW, Blei im Benzin ....



Stadt könnte sich nicht nur als älteste sondern auch als strahlungsärmste und damit intelligenteste Mobilfunkstadt Deutschlands bezeichnen!


Anhang zum Mobilfunk-Konzept


Copyright by Mobilfunk Bürgerinitiative Kempten
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